Zahlstellenwechsel

Zahlstellenwechsel
Zahl|stel|len|wech|sel, der (Bankw.): unechter Domizilwechsel.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zahlstellenwechsel — Domizilwechsel; ⇡ Wechsel, der zwar am Wohnort des Bezogenen, aber nicht bei diesem unmittelbar, sondern z.B. bei einer am gleichen Ort befindlichen Bank zahlbar gestellt ist. Gegensatz: ⇡ Domizilwechsel …   Lexikon der Economics

  • unechter Domizilwechsel — ⇡ Zahlstellenwechsel …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — Austausch; Übergang; Wandel; Wandlung; Transition; Umbruch; Zu und Abgang; Fluktuation; Trassierung; Ziehung; Tratte * * * Wech|sel [ vɛksl̩] …   Universal-Lexikon

  • Domizilwechsel — Do|mi|zil|wech|sel 〈[ ks ] m. 5〉 1. Wechsel mit anderem Zahlungsort als dem Wohnsitz des Bezogenen 2. Wechsel des Wohnortes, Umzug * * * Do|mi|zil|wech|sel, der: 1. (Bankw.) Wechsel, der an einem besonderen ↑ Domizil (2) einzulösen ist: unechter… …   Universal-Lexikon

  • Domizilwechsel — ⇡ Wechsel, der an einer besonderen Zahlstelle (⇡ Domizil), durchweg einer Bank, zahlbar gestellt ist. Der Domizilvermerk („Zahlbar bei ...“) steht links unten auf dem Vordruck. Er bezieht sich nur auf die Zahlung der Wechselsumme.… …   Lexikon der Economics

  • Wechselprotest — 1. Begriff: Amtliche Beurkundung bes. der Nichtannahme oder Nichtzahlung eines ⇡ Wechsels; schafft die Voraussetzungen für den ⇡ Rückgriff gegen die Wechselverpflichteten. 2. Zuständig sind Protestpersonen, d.h. Notare oder Gerichtsbeamte (Art.… …   Lexikon der Economics

  • Domizilwechsel — Do|mi|zil|wech|sel der; s, : 1. Wechsel, der nicht am Wohnort des Ausstellers eingelöst wird. 2. Wechsel, der am Wohnort des Ausstellers bei einem Dritten (Bank) eingelöst wird (daher meist die Bez. Zahlstellenwechsel) …   Das große Fremdwörterbuch

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